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Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE)

Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE)

  • Diese Richtlinie erfordert das Sammeln und die Sonderbehandlung von EEE (Elektro- und Elektronikgeräte) am Ende ihrer Lebensdauer
  • Diese Richtlinie ist am 13. August 2005 in Kraft getreten
  • Die EEE, die auf europäischem Festland gesammelt werden, müssen ab dem 13. August 2005 korrekt gekennzeichnet sein
  • Die WEEE-Kennzeichnung ist in EN 50419 festgeschrieben. Das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne ist eine der korrekten Kennzeichnungen
  • Jeder Hersteller hat solche Geräte zurückzunehmen oder in jedem EU-Land einen Plan zum Einsammeln zu erstellen
  • Jeder Hersteller muss innerhalb eines Jahres nach Markteinführung Informationen zur Wiederverwertung, Sonderbehandlung und Recycling bereitstellen.
     

    WEEE