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Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe (RoHS)

Untersagt den Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten, die bestimmte giftige Schadstoffe enthalten: Blei, Quecksilber, Chrom, Cadmium, bromierte Flammschutzmittel (PBB & PBDE)

Diese Richtlinie ist am 1. Juli 2006 in Kraft getreten

Zu Elektro- und Elektronikgeräte gehören:
  • Große Haushaltsgeräte (Kühlschränke, Waschmaschinen, Mikrowellen)
  • Kleine Haushaltsgeräte (Staubsauger, Bügeleisen, Fön usw.)
  • IT-Geräte und Geräte für die Kommunikation (Großrechner usw.)
  • Gebrauchsgeräte (Radio, Fernseher, Videorekorder, Audiogeräte usw.)
  • Leuchtmittel (fluoreszierende Lampe, Entladungslampe usw.)
  • Elektrowerkzeuge (Bohrer, Drehbank, Polierwerkzeuge, Rasenmäher usw.)
  • Spielzeug (Züge, Autos, Geräte für Computerspiele usw.)
  • Medizinische Geräte (Geräte zur Strahlentherapie, Elektrokardiogramm (EKG) usw.)
  • Messgeräte (Waagen, Messmaschinen usw.)
  • Automaten (verschiedene)