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Sicherheitskennzeichnung gemäß VBG 125

Sicherheitskennzeichnung gemäß VBG 125

Farben übermitteln Botschaften

Gemäß der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit VBG 125:

Die Farben der Schilder signalisieren die Art ihrer Botschaft:

  • Rote Schilder verbieten,
  • blaue gebieten,
  • gelbe Schilder warnen und
  • grüne signalisieren Hilfe.

Das gleiche gilt für die Formen:

  • Kreisrunde Schilder rufen Verbote und Gebote aus,
  • Dreiecke warnen vor möglichen Gefahren,
  • Rechtecke signalisieren Hilfe.

Rot besitzt die größte Signalwirkung und wird deshalb für Verbote und Brandschutz verwendet.

Das kühle Blau dagegen appelliert an die Vernunft und nennt vorbeugende Maßnahmen.

Das leuchtende Gelb warnt vor Gefahren,

das ruhige Grün zeigt Sicherheit und Rettung.
 

 

 

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind ein unverzichtbarer Bestandteil der betrieblichen Sicherheitsorganisation.

Daraus ergibt sich für den Unternehmer eine nicht zu unterschätzende Verpflichtung:

Er muß die Risiken und Gefahren des Arbeitsplatzes analysieren, die gesetzlichen Vorschriften beachten und er hat die möglichst optimale Sicherheitskennzeichnung zu verantworten. Unternehmer und Beschäftige sind gleichermaßen gefordert, die Bedeutung der eingesetzten Zeichen auch zu kennen. Der Unternehmer und der von ihm Beauftragte haben letzlich die Information über die Kennzeichen und ihre Beachtung sicherzustellen, insbesondere durch entsprechende Betriebsanweisungen und regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten.

Gleichzeitig sollte berücksichtigt werden, dass eine korrekte und übersichtliche Kennzeichnung das Sicherheitsbewußtsein der Beschäftigten positiv beeinflußt und somit nachhaltig fördert.