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Langnachleuchtende Sicherheitskennzeichnung - Rettungsweg nach rechts aufwärts
Langnachleuchtende Fahnen- und Winkelschilder - Erste Hilfe
Langnachleuchtende Sicherheitskennzeichnung - Rettungsweg nach links aufwärts
Langnachleuchtende Brandschutzkennzeichnung - Richtungspfeil
Langnachleuchtende Brandschutzkennzeichnung - Löschschlauch
Langnachleuchtende Sicherheitskennzeichnung - Rettungsweg nach links abwärts

This Weeks Top Picks

Langnachleuchtende Sicherheitskennzeichnung

Langnachleuchtende%20Sicherheitskennzeichnung

  • Sofortige Orientierung im Notfall
  • Schnelle sichere Leitung von gefährdeten Personen aus Gefahrenbereichen
  • Aktivierung schon nach kurzer Anregungszeit – extrem hohe Leuchtkraft
  • Absolut wartungsfrei – keine Instandhaltungskosten

Immer öfter hören wir Berichte von Katastrophen und Notsituationen. In solchen Fällen muss unsere Priorität in der

Rettung aller Personen liegen, die sich in der Gefahrenzone aufhalten und dies muss auf dem kürzesten Wege geschehen. Eine fachkundig installierte Signalisierung aller Rettungswege und Brandschutzmittel liefert hier einen wichtigen und nicht zu unterschätzenden Beitrag bei der Durchführung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen. Brady bietet eine große Auswahl an langnachleuchtenden Produkten mit hoher Lichtintensität. Dieses Programm umfasst neben den gängigen Piktogrammen für Rettungswege und Brandschutzmittel auch eine komplette Reihe an Produkten zur Bodenmarkierung, u.a. langnachleuchtende Richtungspfeile, Punkte, Warnbänder, Aluminiumprofile, …

Laut BGV A8 (VBG 125) (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) sind all die Betriebe zur Verwendung langnachleuchtender Rettungszeichen verpflichtet, die nicht aufgrund anderer Rechtsvorschriften zum Betreiben einer Sicherheitsbeleuchtung verpflichtet sind. Langnachleuchtende Produkte sind in folgendenden Ausführungen erhältlich:

  • B-7665: selbstklebende Folie
  • B-7666: Polypropylen
  • B-7667: Aluminium

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Produkte weder giftige noch radioaktive Zusätze und auch keine phosphor- oder bleihaltigen Substanzen beinhalten. Sie sind gleichermaßen für die Verwendung im Innerbereich als auch im Außenbereich geeignet.
ASR A1.3 und BGV A8 - ASR A1.3 Die Arbeitsstättenregel (ASR A1.3) beruht auf der BGV A8. Mit Inkrafttreten der Arbeitsstättenverordnung wird die Richtlinie 92/58/EWG1 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz in nationales Recht umgesetzt. Die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen wird u.a. in dieser ASR geregelt. - Für den Anwendungsbereich der Richtlinie 92/58/EWG, der nicht durch die Arbeitsstättenverordnung abgedeckt wird, wie z. B. Transportmittel im öffentlichen Verkehr, erfolgt die nationale Umsetzung weiterhin durch die Unfallverhütungsvorschrift BGV A8 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“.

 

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